WAS MUSS ICH ALS BESTELLER BEI DEN LENK- UND RUHEZEITEN BEACHTEN?
Die gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten dienen Ihrer eigenen
Sicherheit! Ihre Einhaltung wird durch Straßen- und Betriebskontrollen regelmäßig
streng kontrolliert. Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern belegt. Die
Sanktionen bei Straßenkontrollen reichen bis zur Stilllegung des Fahrzeugs.
2007 ist eine neue europäische Verordnung in Kraft getreten, die die maximal
möglichen Einsatzzeiten für das Fahrpersonal neu regelt.
Diese Verordnung enthält darüber hinaus einen erweiterten Haftungstatbestand in
Bezug auf die Einhaltung der Tageslenkzeit, Wochenlenkzeit, Tagesruhezeit und
Wochenruhezeit sowie der Lenkzeitunterbrechung. Bitte beachten Sie, dass
zukünftig auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten
Beförderungszeiten nicht gegen die EG-Sozialvorschriftenverordnung verstoßen.
Achten Sie bitte bei der Planung darauf, dass Busfahrer/innen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften einhalten müssen!
Dies bedeutet, dass auch Vereine sowie Veranstalter von Paketreisen oder Schüler- und Klassenfahrten künftig für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften
sowie für eventuell daraus resultierende Folgeschäden in Bezug auf Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden könnten.
Arbeitszeiten und Vorschriften
WANN MUSS EIN FAHRER EINE PAUSE EINLEGEN?
Unabhängig von den Bedürfnissen der Fahrgäste, muss der Fahrer nach einer
Lenkzeit von 4½ Stunden eine Unterbrechung von 45 Minuten einlegen.
Diese Lenkzeitunterbrechung darf auch in zwei Abschnitten von aufgeteilt werden:
1. Pause mindestens 15 Minuten und dann
2. Pause mindestens 30 Minuten
WIE VIELE STUNDEN DARF EIN FAHRER TÄGLICH LENKEN?
Innerhalb einer Woche darf der Fahrer unter Berücksichtigung der
Lenkzeitunterbrechungen an zwei Tagen jeweils maximal 10 Stunden lenken,
an den restlichen Tagen höchstens 9 Stunden.
Nach spätestens 6 Einsatztagen muss eine Wochenruhezeit eingelegt werden,
die mindestens 24 Stunden betragen muss.
Innerhalb von 2 Wochen muss dem Fahrer eine Wochenruhezeit von
mindestens 45 ununterbrochenen Stunden gewährt werden.
TIPPS & FAKTEN